Originaldefinition im "Schulwörterbuch des Teufels":
Sie bezeichnet nicht etwa das Grundrecht der Lehrer oder Schüler, ihre Lernmittel frei zu wählen, sondern ein Verfahren, bei dem die Schüler die Lehrbücher beim Schulträger ausleihen können. Dieses Verfahren hat zu einer deutlich höheren Lerneffizienz geführt, da die Schüler jetzt nicht mehr einen Teil ihrer Konzentration auf die pflegliche Behandlung der Bücher verwenden müssen, sondern sich ganz dem Lernprozess widmen können. Außerdem erhöht es die Neigung, die Bücher als Wurfgeschosse zu verwenden und erweitert damit die Palette zwischenmenschlicher Kontakte im Klassenzimmer.