Home / HomePage / Buchstabe B / Beihilfe
Page options

Beihilfe


 Originaldefinition im "Schulwörterbuch des Teufels":

Anerkennung des Staates für krank gewordene Beamte und deren Familienangehörige in Tateinheit mit einer Geldzuwendung. Darüberhinaus leistet der Staat obengenannte zur bevorzugten Behandlung seiner Arbeitnehmer beim Arzt.


    Post a comment

    Your Name or E-mail ID (mandatory)

     

    Note: Your comment will be published after approval of the owner.




     RSS of this page

    Author: klaus_mueller   Version: 1.2   Last Edited By: klaus_mueller   Modified: 08 Jan 2008