Originaldefinition im "Schulwörterbuch des Teufels":
Das feierlich gegebene Versprechen der Lehrer, einem Schüler bei entsprechend weiterer Bewährung in Kürze die Tore in die Freiheit zu öffnen und ihn durch den Verwaltungsakt des Ausschlusses vom weiteren Schulbesuch zu entbinden.