Originaldefinition im "Schulwörterbuch des Teufels":
Stunden, in denen es dem aufsichtsführenden Lehrer gestattet ist, in Verkennung der Etymologie des Wortes Schüler zu beauftragen, ihm aus Geschäften Sachen zu holen, die er sonst in seiner Freizeit hätte einkaufen müssen.