Originaldefinition im "Schulwörterbuch des Teufels":
Die Pflicht des Lehrers, sein zweites Frühstück während der Großen Pause unter gleichzeitiger Beobachtung der Schüler im Schulhof einzunehmen, die verletzten Schüler am Ende der Pause zu sammeln und sie der Sekretärin bzw. in schweren Fällen dem Arzt zur weiteren Behandlung zuzuführen.