Originaldefinition im "Schulwörterbuch des Teufels":
Auf die Schüler bezogen ist es ein Verwaltungsakt, durch den die Lehrer anerkennen, dass es doch einige wenige Schüler gibt, die den Anforderungen zwar nur bedingt, aber doch wenigstens so weit gewachsen sind, dass man versuchen will, sie im nächsten Schuljahr in der nächsthöheren Klasse zu unterrichten. Auf die Lehrer bezogen ist es eine Maßnahme des Dienstherrn, der in erster Linie das Wohl der Lehrer im Auge hat, denen er nicht zumuten will, dass eine einzige Schülerpopulation ihrem Wirken über einen längeren Zeitraum ausgesetzt ist. Ist diese Einsicht gar beim Lehrer selbst vorhanden, so spricht man von einer Versetzung auf eigenen Wunsch. Der Dienstherr kann diesem Wunsch umso leichter entsprechen, je weniger Schulen vom pädagogischen und fachlichen Wirken des betreffenden Lehrers Kenntnis haben.