Originaldefinition im "Schulwörterbuch des Teufels":
Eigenwillige Auslegung der Schulbesuchsverordnung als Beweis für den Erfolg der Erziehung zur Selbständigkeit. Man unterscheidet das Schwänzen, bei dem der Schüler mit Billigung der Eltern zu Hause bleibt, wobei ihm diese die erforderliche Entschuldigung schreiben, vom Schwänzen, bei dem der Schüler sich zwar von zu Hause entfernt, den weiteren Verlauf des Tages aber nicht in der Schule verbringt. In diesem Fall schreibt und unterschreibt der Schüler – natürlich mit dem Namen desjenigen Elternteils, dessen Unterschrift er am besten nachahmen kann – die Entschuldigung selbst. Das Schwänzen ist die höchste Form der Selbstverwirklichung, die ein Schüler erreichen kann. Er macht damit deutlich, dass er der Schule nicht mehr bedarf, weshalb ihn diese dann auch mittels des Ausschlusses ins Leben entlässt. Eine Sonderform des Schwänzens ist das Fehlen an den letzten Tagen vor einem größeren Ferienabschnitt oder an den ersten Tagen danach. Es handelt sich hier um eine in bestem Einvernehmen zwischen Eltern und Schülern vorgenommene individuelle Entzerrung der Ferien, um für die anderen Ferienreisenden die Staus auf den Autobahnen erträglicher zu machen.