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Lehrprobe


  Originaldefinition im "Schulwörterbuch des Teufels":

Unterrichtsstunde, die ein Referendar im Beisein einer Prüfungskommission hält, in der er also Lehrer und Schüler zugleich ist. Aufgabe des Referendars ist dabei die Lösung eines heiklen Problems. Die Noten, die er erteilt, sollten einerseits so gut sein, dass die Schüler als Zeichen ihrer Dankbarkeit die gewünscht rege Mitarbeit an den Tag legen. Andererseits sollten sie aber auch so schlecht sein, dass die Prüfungskommission keine Zweifel an den Fortschritten in der Urteilsfähigkeit hegt, die der Referendar im Laufe seiner Ausbildung gemacht hat. Was die Bewertung der Unterrichtskompetenz des Referendars selbst betrifft, so reicht die Notenskala von "gut" bis "sehr gut". Beide Noten stellen die Eignung des Referendars für den Schuldienst fest, wobei allerdings die Note "gut" dem Staat signalisiert, dass dieser Referendar möglichst nicht in den Staatsdienst eingestellt werden sollte.


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    Author: klaus_mueller   Version: 1.1   Last Edited By: klaus_mueller   Modified: 08 Jan 2008